Digitalkonzept der Grund- und Mittelschule Abenberg Stand 16.02.2021
1. Fortbildung und Kommunikation der Lehrkräfte:
Stetige Fortbildungen der Lehrer*innen, in Coronazeiten auch in virtuellen Formaten, damit alle sicher mit Technik und Programmen umgehen können; langjährige Erfahrung in der unterrichtlichen Arbeit mit Apple i-Pads; stetiger Austausch in Zeiten des Digitalunterrichts: Jede Woche können Eltern aller Jahrgansstufen ihre Erfahrungen zum Distanzunterricht an die Klassenleitungen weitergeben. Wir lernen alle täglich dazu und tauschen uns in wöchentlich stattfindenden, virtuellen Jour-Fixe aus.
2. Technische Beratung der Kollegen, der Schüler*innen und Eltern durch die Schulleitung mit Unterstützung der ortsansässigen Fa. Weißmann aus Wassermungenau.
3. Eigenes Konzept zur Durchführung des Distanzunterrichts nach dem Grundsatz: Je älter die Schüler*innen, desto länger dürfen die digitalen Unterrichtsphasen sein. In höheren Jahrgangsstufen kann der Unterricht nach Stundenplan komplett digital durchgeführt werden, wenn alle Teilnehmer auch zuhause über eine stabile Internetverbindung verfügen.
4. Kommunikation und digitaler Materialaustausch:
Die Schule hat sich für den Messenger schul.cloud entschieden. Der Anbieter, dessen Server in Deutschland stehen, erfüllt alle aktuellen, strengen Datenschutzbestimmungen (nach DSGVO 2021). Jeder Schüler kann am Chat oder an Videokonferenzen teilnehmen, hat eine eigene Cloud, mit der er individuell digitales Unterrichtsmaterial sicher und jederzeit verfügbar speichern und austauschen kann. Zusätzlich haben wir von der renommierten Fa. Hetzner Serverkapazitäten angemietet, um über eine eigene, stabile Videoplattform zu verfügen. Wir arbeiten mit dem von Datenschützern vielfach empfohlenen Programm jitsi.meet. Für dessen Nutzung müssen keine Programme auf digitale Endgeräte geladen werden. Für Notfälle halten wir in der Schule ein eigenes Serversystem mit Nextcloud-Zugängen für alle Klassen vor.
5. Technische Ausstattung:
--> Die beiden Schulhäuser in Wassermungenau und Abenberg verfügen über eine schnelle Internetanbindung. Mit dem Telekom VDSL Super-Vectoring Anschluss surfen wir mit 250 MBit/s (Download) bzw. 40 MBit/s (Upload). Glasfaseranschlüsse sind in Vorbereitung. Jedes Klassenzimmer verfügt über stabile LAN Verbindungen. Beide Schulhäuser sind komplett mit WLAN abgedeckt. Unsere Schüler*innen können ihre eigenen Geräte mitbringen, die in das System eingebunden werden. Innerhalb der Schule verfügen wir über ein gesichertes, unabhängig vom Internet funktionierendes NAS (Network Attached Storage; netzgebundener Speicher) Datenspeichersystem, auf das alle zugreifen können.
--> Alle Klassenzimmer sind voll digital ausgestattet: Qualitativ hochwertige interaktive Whiteboards mit Internetzugang werden durch externe HD Kameras mit integrierten Mikrofonen und Dokumentenkameras unterstützt. Es ist deshalb möglich, aus allen Zimmern digital zu unterrichten.
--> 140 i-Pads, alle im eigenen Mobile Device Management (MDM): Damit ist uns eine zentrale Geräteverwaltung möglich, wo auch immer sich diese Einheiten gerade befinden. So können wir in Zeiten von Homeschooling auch auf verliehene Geräte die nötigen Updates aufspielen oder neue Apps laden. 40 Notebooks und 20 Computer stehen als Schülerarbeitsgeräte zu Verfügung. Alle Notebooks und Computer sind mit lokalen Office 2019 Versionen ausgestattet, alle i-Pads mit diversen Lernprogrammen. Die mobilen Endgeräte dürfen von den SuS auch mit nach Hause genommen werden. (37 Leihgeräte wurden mit Fördergeldern angeschafft.)
--> Lehrergeräte, HP convertible mit Touchfunktion und Stiften, für Klassenleitungen sind bestellt. Auf Fördergelder für die Ausstattung unserer Fachlehrkräfte warten wir.
--> Planung Digitalpakt bis 2024: 10 Whiteboards der neuesten Generation mit Einschubcomputern / 12 Dokumentenkameras kabellos / 20 Computer Informatikräume Abenberg (Austauschgeräte)
6. Tauschbörse für analoge Unterrichtsmaterialien
Im Eingangsbereich der Schule ist für alle Klassen und Jahrgangsstufen im Schulgebäude Abenberg von 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr die Möglichkeit geschaffen, Unterrichtsmaterial auszutauschen. Der Gesundheitsschutz der Besucher wird durch einen professionellen, hocheffektiven Trotec TAC V+ Raumluftreiniger sichergestellt, das Tragen von FFP2 Masken ist erwünscht.
7. Gesundheitsschutz in der Schule im Unterricht / Wechselunterricht
In jedem Klassenzimmer arbeitet ein Trotec TAC V+ Raumluftfilter, der die Luft der Zimmer stündlich 4-6mal komplett umwälzt und damit eine „Clean-Zone-Area“ (siehe unten) schaffen kann. Eine Untersuchung der Bundeswehrhochschule München hat die Wirksamkeit in einer vielbeachteten Studie untersucht. (https://www.unibw.de/lrt7/raumluftreiniger)
Information der Fa. Trotec (aus https://de.trotec.com/shop/raumluftreiniger-tac-v-schallschutzhaube.html): „Der Zonen-Luftreiniger TAC V+ ist eine innovative Lösung zur Etablierung viren- und schadstoffarmer Reinluftzonen, wo immer diese benötigt werden – Stromanschluss genügt. Dort, wo dieser mobil einsetzbare Luftreiniger platziert wird, schafft er je nach benötigter Luftwechselrate eine mit sauberer, gefilterter Reinluft durchspülte „Clean-Zone-Area“ von bis zu 320 Kubikmetern Volumen. In dieser Behandlungszone bleibt die Umgebungsluft weitestgehend frei von Keimen, Feinstaub oder anderen luftgetragenen Mikropartikeln, denn der TAC V+ ermöglicht die großvolumige Ansaugung belasteter Raumluft mit effektiver H14-Hochleistungsfilterung nach EN 1822 (ISO 45H Filter ISO 29463) und eine flexibel einstellbare Durchspülung der Zone, frei von Aerosolpartikeln. In Kombination mit dem integrierten F7-Vorfiltersystem gewährleistet der Trotec H14-Hochleistungsfilter nach EN 1822 eine sichere Abscheidung luftgetragener Keime, Viren und von Staub, Bakterien, Sporen oder Mikrofasern aus Papier wie Textilien.“
Zusätzlich sind CO2 Messgeräte vorhanden, so dass auch an das rechtzeitige Lüften gedacht wird.
Wir sind im weiten Umkreis die einzige Schule, die über eine solche Komplettausstattung zum Gesundheitsschutz der Schüler*innen und Lehrer*innen verfügt.
Amler, 16.02.2021
Anhang:
Konzept für den Distanzunterricht in der GMS Abenberg (nach Veröffentlichung: Distanzunterricht in Bayern - Rahmenkonzept vom 30.12.2020) STAND: 30.01.2021
Grundsätze:
1. Die im Präsenzunterricht bestehenden Rechte und Pflichten für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte gelten im Wesentlichen auch im Distanzunterricht. Lehrer*innen führen jeden Tag eine „Anwesenheitskontrolle“ durch. Es soll sichergestellt sein, dass alle Familien erreicht werden (schul.cloud / Email / Telefon / im Quarantänefall auch per Post über‘s Sekretariat). Lehrer*innen organisieren Abholung, Rückgabe des analogen Unterrichtsmaterials an der Schule (in einer extra dafür eingerichteten „Tauschbörse“ im Eingangsbereich des Abenberger Schulgebäudes mit großzügigen Öffnungszeiten für berufstätige Eltern).
2. Die Fächer der Stundentafel werden grundsätzlich auch im Distanzunterricht unterrichtet. Alle Familien müssen die Möglichkeit haben, Arbeitsblätter und andere Unterlagen der Schule / Klasse digital z.B. über schul.cloud oder Email zu erhalten. Verantwortlich dafür sind die Klassenleiter. Unterstützung erfolgt durch die Schulleitung.
3. Ist ein Fach an einem Tag im Stundenplan für den Präsenzunterricht vorgesehen, soll es an diesem Tag auch im Distanzunterricht in Erscheinung treten.
4. Auch die Arbeit mit einem Wochenplan ist weiterhin möglich. Darin können beispielsweise Arbeitsaufträge für den Tag vorgesehen werden, an dem das jeweilige Fach laut Stundenplan in Erscheinung tritt.
5. Digitaler Unterricht nach Regelstundenplan ist von Seiten der Schule technisch möglich. In diesem Fall sollte jedoch darauf geachtet werden, dass sich im Online-Unterricht reine Bildschirmphasen mit analogen Arbeitsphasen abwechseln. Auch die Beschulung in Gruppen ist anzudenken. GRUNDSATZ: Je älter die Schüler*innen, desto längere Bildschirmarbeitsphasen sind möglich, wenn die häuslichen Voraussetzungen der jeweiligen Klasse das zulassen.
6. Die von den Lehrkräften gestellten Arbeitsaufträge sind verbindlich. Dazu gehören:
- eindeutige Arbeitsaufträge;
- klare Vorgaben zum Bearbeitungszeitraum sowie zum Abgabetermin;
- unmissverständliche Unterscheidung zwischen verpflichtenden und ggf. freiwilligen Arbeitsaufträgen;
- aktive Einforderung und Kontrolle der Arbeitsergebnisse durch die Lehrkraft: Wo immer möglich, soll Eigenkontrolle der Schüler*innen deren Selbstständigkeit fördern und die Arbeitsbelastung der Lehrer*innen in Grenzen halten. Auch eine gemeinsame Kontrolle in Gruppenvideochats, mit der Möglichkeit Fragen zu stellen und Fehler zu identifizieren, ist anzuraten.
- Mündliche Leistungsnachweise können grundsätzlich auch im Distanzunterricht durchgeführt werden.
8. Die Schülerinnen und Schüler sind zur aktiven Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet (vgl. Art. 56 Abs. 4 Satz 3 BayEUG).
Entzieht sich ein Schüler regelmäßig der Teilnahme am Distanzunterricht, greift ein Beratungs-, Unterstützungs- bzw. Sanktionssystem der Schule.
9. Die Erziehungsberechtigten sind auch im Distanzunterricht verpflichtet, die Schule unverzüglich unter Angabe eines Grundes darüber zu unterrichten, wenn ihr Kind verhindert sein sollte, am Unterricht teilzunehmen (§20 Abs. 1 BaySchO). Ebenso bleiben die Anforderungen des §20 Abs. 3 BaySchO für eine Befreiung oder Beurlaubung vom Unterricht unberührt.
Im reinen Distanzunterricht beginnt der Tag durch einen (virtuellen) „Startschuss“ zu einer zuvor klar festgelegten Zeit. Dafür sind je nach Alter der Schülerinnen und Schüler, der jeweiligen Schulart und den Voraussetzungen vor Ort bspw. die folgenden Wege denkbar:
o „Guten-Morgen-Info über schul.cloud“ durch die Lehrkraft der ersten Stunde oder
o „Morgenrunde“ per Videokonferenz zur Uhrzeit des regulären Schulbeginns mit der Lehrkraft der ersten Stunde. Auch die zeitversetzte Morgenrunde (Bsp. Gruppe A von 08.15 – 08.45 Uhr / Gruppe B von 08.45 – 09.15 Uhr) ist möglich. Vieles spricht für einen Unterrichtsbeginn ab 8.30 Uhr (auch die Kinder der Notbetreuung können dann am Distanzunterricht teilnehmen).
Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler unter anderem folgende Informationen:
- Arbeitsaufträge vom Tage und beteiligte Fächer
- anstehende Abgabetermine
- ggf. Termine für mögliche Videokonferenzen
- Termine für Telefon- oder Videosprechstunden etc.
Im tage- oder wochenweisen Wechselmodell zwischen Präsenz- und Distanzunterricht kann der „virtuelle Startschuss“ zu einer zuvor klar festgelegten Zeit in der Regel nur eingeschränkt umgesetzt werden.
o Schülerinnen und Schüler melden sich bei einer Lehrkraft über den schul.cloud Chat an.
o „Morgenrunde“ per Videokonferenz zur Uhrzeit des regulären Schulbeginns mit der Lehrkraft der ersten Stunde.
Amler, 01.02.2021